letzte Aktualisierung: 05.04.2023. Sie können diese Informationen auch immer bequem in ihr Postfach zugestellt bekommen, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren!
Aaron/Masken/eAU
Unser digitaler Helfer Aaron, der Ihre Anrufe in Text umgewandelt hat, hat sich insgesamt für uns nicht bewährt. Wir haben ihn daher entlassen 🙂 Dadurch kann es allerdings teils länger dauern, bis wir ans Telefon gehen. Aaron hatte das ab 60 Sekunden Wartezeit für uns übernommen.
Auch die Masken können wir alle nach Ostern ablegen. Drei Jahre haben wir Masken getragen und freuen uns schon sehr , Sie endlich wieder mit Gesicht zu sehen.
In den Infektsprechstunden werden wir die Maske aufbehalten und bitten Sie, ebenfalls nur mit Maske zu kommen.
Als Infekt gelten alle Symptome, die auf eine ansteckende Erkrankung hinweisen:
Erkältungssymptome, Erbrechen, Durchfall, Fieber , aber auch Hautausschläge bei Kindern oder Verdacht auf Gürtelrose bei Erwachsenen.
Hierfür buchen Sie bitte einen Termin online ODER rufen uns an.
Bitte mit einem Infekt nicht einfach spontan vorbeikommen – Sie gefährden sonst andere Patienten im Wartezimmer.
Mittlerweile klappt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch mit unserem Praxisprogramm. Wir übermitteln Ihre Krankschreibung am Abend Ihres Besuches an Ihre Krankenkasse. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur noch sagen oder schreiben, von wann bis wann Sie krank sind. Der Arbeitgeber holt sich dann die Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse. Da das noch nicht alle Arbeitgeber können geben wir Ihnen sicherheitshalber zwei Bescheinigungen in Papier mit – einen für Sie, einen für Ihren Arbeitgeber.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage!
Hinweise zu unserer Praxisorganisation
Sie können Rezepte und Überweisungen über verschiedene Wege bei uns bestellen: über Mails (z. B. über unsere Homepage), dabei hilft es, wenn Sie schon im Betreff schreiben, um was es geht.
Oder über unser Rezept-Telefon (040 735 98 387).
Aber bitte schicken Sie uns Ihre Anliegen nicht gleichzeitig über mehrere Kanäle, da sie dann oft doppelt bearbeitet werden. Denn nicht immer bearbeitet dieselbe Mitarbeiterin Mails und Anrufbeantworter.
Wer sollte wann geimpft werden?
Es gibt nun eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission), die sagt, wer mit dem neuen Impfstoff von Biontech geimpft werden sollte.
Unter den Impfexperten wird eine Coronaerkrankung wie eine Impfung gezählt („immunologisches Ereignis“).
Hier unsere (die sächsische) Empfehlung ob Sie sich impfen lassen sollten, einmal nach Impfanzahl dargestellt, einmal nach Alter.
Wenn Sie bereits 4 Impfungen hatten (oder 3 Impfungen und eine Coviderkrankung), dann benötigen Sie eine 5. Impfung mit dem neuen Impfstoff nur, wenn Sie über 70 Jahre alt sind oder eine der hier genannten chronischen Erkrankungen haben. Der Abstand zu ihrer letzten (vierten) Impfung oder Erkrankung sollte 6 Monate betragen.
Ausnahme: Wenn Sie nach Juni 2022 an Corona erkrankt waren, dann hatten Sie fast sicher die Omikronvariante BA4 oder BA5 und benötigen KEINE 5. Impfung.
Wenn Sie bereits 3 Impfungen/Erkrankungen hatten, sollten Sie eine vierte Impfung mit dem neuen Impfstoff bekommen, wenn Sie über 60 Jahre alt sind oder eine dieser chronischen Erkrankungen haben. Diese sollte 6 Monate nach der letzten Erkrankung oder Impfung sein.
Wenn Sie weniger als 3 Impfungen / Erkrankungen hatten, dann lassen Sie sich bitte mit dem neuen Impfstoff boostern: Wir wissen, dass das Ihr Risiko für einen Krankenhausaufenthalt verringert, und ebenso das Risiko für einen langen Covid-Verlauf (Post-Covid-Syndrom).
Jetzt die gleichen Empfehlungen nach Altersklassen:
- Chronisch Kranke ab 12 Jahren sollten mindestens 4 Impfungen haben. Wenn noch keine Erkrankung mit Corona nach Juni 2022 stattgefunden hat auch noch eine 5. Impfung, sechs Monate nach vierter Impfung/Erkrankung
- Wenn Sie unter 60 Jahre alt sind und keine chronische Erkrankung haben wird beim heutigen Stand keine vierte Impfung empfohlen
- Wenn Sie über 60 Jahre alt sind, sollten Sie eine vierte Impfung 6 Monate nach der letzten Impfung/Erkrankung bekommen
- Wenn Sie über 70 Jahre alt sind und ihre vierte Impfung oder Erkrankung war vor Juli diesen Jahres sollten Sie eine 5. Impfung 6 Monate nach der 4. Impfung/Erkrankung bekommen. Wenn Sie nach Juni 2022 an Omikron erkrankt waren (und zuvor 3 oder 4 Impfungen hatten), benötigen Sie keine weitere Impfung
Neue Öffnungszeiten am Freitag
Statt von 16-18.30 Uhr haben wir ab sofort freitags von 13.30 – 15.30 Uhr geöffnet. Montag, Dienstag und Donnerstag bleiben die Sprechzeiten nachmittags von 16.00- 18.30, vormittags ändert sich nichts.